Prüfungen für den Hochschulzugang Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte

Wer kann die Eignungsprüfung ablegen?

Wenn Sie über mehrjährige Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre Berufsausbildung und in der Regel drei Jahre Berufstätigkeit) verfügen und noch keine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung wie Meister/Fachwirt) besitzen, können Sie durch die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte (im Folgenden: Eignungsprüfung) eine unbefristete Berechtigung zum Studium eines Ihrer Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengangs erlangen.

Die Universität Heidelberg und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bieten die Eignungsprüfung für die Universitäten in Baden-Württemberg an:

  • am Studienkolleg des KIT für die technischen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Studiengänge
  • am Studienkolleg der Universität Heidelberg für alle anderen Studiengänge

Was und wie wird geprüft?

Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Schriftliche Prüfung

  1. Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch
    Aufsatz (120 Minuten Bearbeitungszeit)
     
  2. Aufsichtsarbeit im Fach Englisch
    Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache (120 Minuten Bearbeitungszeit)

    Befreiung: Sie können auf Antrag von der Aufsichtsarbeit im Fach Englisch befreit werden, sofern Sie den Nachweis englischer Sprachkenntnisse durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen anderen mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechenden Nachweis nach dem Schulrecht des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes erbringen.
     
  3. mindestens eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit

    Am Studienkolleg der Universität Heidelberg werden fachspezifische Aufsichtsarbeiten für folgende Fächergruppen durchgeführt:

    (a) medizinische und biologische Studiengänge
    (b) wirtschafts- und verwaltungswissenschaftliche Studiengänge
    (c) sprachlich-geisteswissenschaftliche Studiengänge
    (d) gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge

    Fächerzuordnung: Die Zuordnung des von Ihnen gewählten Studiengangs zu einer oder mehreren dieser Fächergruppen erfolgt durch die Universität, an der Sie Ihr Studium anstreben. Falls Ihr Studiengang aufgrund der maßgebenden Studien- und Prüfungsordnungen verschiedenen Fächergruppen zugeordnet wird, müssen Sie entsprechend mehrere fachspezifische Aufsichtsarbeiten absolvieren. (Beispiel: Sie wollen Biologie und Deutsch für das Gymnasiallehramt studieren; in diesem Fall müssten Sie voraussichtlich sowohl eine Aufsichtsarbeit für medizinische Studiengänge als auch eine Aufsichtsarbeit für sprachlich-geisteswissenschaftliche Studiengänge schreiben.)

    Befreiung: Falls die Universität, an der Sie Ihr Studium anstreben, für Ihren gewählten Studiengang rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss einen fachspezifischen Studierfähigkeitstest durchführt, der nach Beschluss des Prüfungsausschusses am Studienkolleg auch als fachspezifische Aufsichtsarbeit geeignet ist, können Sie wählen, ob Sie anstatt der Aufsichtsarbeit am Studienkolleg den Studierfähigkeitstest an der Universität ablegen. Wenn Sie diese Möglichkeit wählen, wird Ihr Studierfähigkeitstest entsprechend den Maßgaben für die fachspezifische Aufsichtsarbeit bewertet. Den Prüfungstermin legt die Universität selbst fest. Genaueres erfahren Sie von der betreffenden Universität.

Mündliche Prüfung

Zulassung: Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie in den schriftlichen Prüfungsfächern einen Durchschnitt von 4,0 oder besser erzielt haben. Dabei ist in mindestens zwei Fächern die Note 4,0 oder besser zu erzielen und es darf in höchstens einem Fach eine Note zwischen 4,0 und nicht schlechter als 4,5 erreicht werden. Wer zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen wird, hat die Eignungsprüfung insgesamt nicht bestanden.

Prüfungsgegenstand: Das Prüfungsgespräch erstreckt sich auf Ihre allgemeinen Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Dabei werden auch Ihre in der beruflichen Praxis erworbenen und für den angestrebten Studiengang verwertbaren Erfahrungen und Fähigkeiten berücksichtigt. Die Prüfung kann zudem praktische Teile enthalten und/oder Inhalte der schriftlichen Prüfung aufgreifen.

Dauer: in der Regel 30 Minuten pro Prüfling (Es können bis zu drei Prüflinge gemeinsam geprüft werden.)
 

Musterprüfungen

Wie wird die Prüfung bewertet?

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden jeweils mit der Note sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5) oder ungenügend (6) bewertet, wobei halbe Noten (1,5; 2,5; usw.) möglich sind. (Bei der Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung gilt unter den in §10 Abs. 4 der Satzung der Ruprecht-Karls-Universität über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte vom 11. Februar 2015 beschriebenen Umständen der von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses am Studienkolleg ohne Rundung auf die erste Nachkommastelle berechnete Durchschnitt.)

Ihr Gesamtnotendurchschnitt ergibt sich aus dem ohne Rundung auf die erste Nachkommastelle berechneten Durchschnitt der Einzelnoten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung.

Sie haben die Eignungsprüfung bestanden, wenn Ihre Prüfungsleistungen alle nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihr schriftlich-mündlicher Gesamtnotendurchschnitt ist 4,0 oder besser.
  • Der Durchschnitt aus den Noten Ihrer schriftlichen Prüfungsfächer ist 4,0 oder besser. Dabei müssen Sie in mindestens zwei Ihrer schriftlichen Prüfungsfächer die Note 4,0 oder besser erreicht und dürfen in höchstens einem schriftlichen Prüfungsfach eine Note zwischen 4,0 und nicht schlechter als 4,5 erzielt haben (= Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung).
  • Ihre mündliche Prüfung wurde mit der Note 4,0 oder besser bewertet.

Bei Nichtbestehen ist eine einmalige Wiederholung der gesamten Prüfung möglich. Einzelne Prüfungsteile können nicht wiederholt werden.

Wie viel kostet die Prüfungsteilnahme?

Die Teilnahmegebühr beträgt 200,00€.

Es gilt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte vom 11. Februar 2015. Bitte beachten Sie hierbei insbesondere:

  • Die Prüfungsgebühr wird unmittelbar mit der Zulassung zur Prüfung fällig und muss bis spätestens 31. März des Jahres, in dem die Prüfungsteilnahme erfolgt, beim Internationalen Studienzentrum (Studienkolleg) der Universität Heidelberg eingegangen sein. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden Ihnen in Ihrem Gebührenbescheid mitgeteilt.
  • Ohne die fristgemäße Zahlung der Gebühr ist eine Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht möglich.
  • Bei Nichterscheinen zur Eignungsprüfung wird die Gebühr nicht erstattet.

Wann und wo findet die Prüfung statt?

Das Studienkolleg der Universität Heidelberg führt die Eignungsprüfung einmal jährlich im Mai durch. Alle Teilprüfungen finden in den Räumlichkeiten des Studienkollegs (Im Neuenheimer Feld 684, 69120 Heidelberg) statt.

Tabelle

Schriftliche Prüfung im Fach Deutsch
Di.,
06.05.2025
10:00 Uhr
Schriftliche Prüfung im Fach Englisch
Di.,
06.05.2024
14:00 Uhr
Schriftliche Prüfung im studiengangspezifischen Fach
Mi.,
07.05.2024
10:00 Uhr
Mündliche Prüfungen
Di.,
20.05.2024
14:00 Uhr

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

  1. Eine Prüfungsanmeldung direkt beim Studienkolleg der Universität Heidelberg ist nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie zunächst diejenige baden-württembergische Universität, an der Sie studieren wollen, um genauere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen für Ihren Wunschstudiengang und über das Bewerbungsverfahren zu erhalten.
    Falls Sie ein Studium an der Universität Heidelberg anstreben, folgen Sie dem entsprechenden Link.
  2. Ihren vollständigen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung - einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und unter Angabe des angestrebten Studiengangs - richten Sie bitte ebenfalls an die betreffende baden-württembergische Universität.
    Fristende für eine Bewerbung zum folgenden Wintersemester ist der dem betreffenden Wintersemester vorangehende 31. Januar.
  3. Die Universität, nicht das Studienkolleg, entscheidet über das Vorliegen der fachlichen Entsprechung Ihrer Berufserfahrung und des angestrebten Studiengangs und meldet Sie, sofern alle weiteren Voraussetzungen für eine Prüfungsteilnahme erfüllt sind, dem zuständigen Studienkolleg zur Prüfungsteilnahme.
  4. Wenn Sie an der Eignungsprüfung teilnehmen dürfen, sendet Ihnen die Universität einen entsprechenden Zulassungsbescheid zusammen mit einem Gebührenbescheid mit unserer Bankverbindung
    Wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen dürfen, erhalten Sie von der Universität eine schriftliche Begründung.

Bitte beachten Sie:
Nachdem Sie eine Zulassung zur Eignungsprüfung erhalten haben, können Sie nur noch unter Geltendmachung triftiger Gründe von der Prüfung zurücktreten. Diese müssen Sie dem Prüfungsausschuss des Studienkollegs unverzüglich anzeigen und glaubhaft machen. Über das Vorliegen eines triftigen Grundes entscheidet der Prüfungsausschuss. Wenn Sie einen Klausur- oder den mündlichen Prüfungstermin unentschuldigt bzw. ohne triftigen Grund versäumen oder nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Eignungsprüfung oder Teilen der Eignungsprüfung zurücktreten, gilt die Eignungsprüfung als nicht bestanden.